Wie wir helfen
Der Stiftungszweck besteht u.a. in der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie in der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Wir helfen durch:
- Vergabe von Stipendien und Auslandsstipendien an Schüler/ Kursteilnehmer/Studierende im Aus-, Fort- und Weiterbildungsbereich zur Finanzierung von Schulgeld, Lernmittel, Lebensunterhalt u. ä.,
- Verbesserung des Unterrichts durch Hilfen bei der technischen und baulichen Ausstattung von Schulen, wie Bereitstellung von Lehrmitteln, projektbezogene Finanzierung (Zuschüsse und Darlehen) u. ä.,
- Verbesserung der Betreuung und Pflege durch Hilfen bei der technischen und baulichen Ausstattung von Pflegeeinrichtungen, wie Bereitstellung von Geräten (z.B. Rollstühle), Melde- und Überwachungsanlagen, Herstellung einer behindertengerechten Infrastruktur, projektbezogene Finanzierung (Zuschüsse und Darlehen) u. ä.,
- Schaffung, Unterstützung und Unterhaltung von neuen Bildungs- und Pflegeeinrichtungen in Trägerschaft der Stiftung im In- und Ausland,
- Schaffung und Pflege regionaler, nationaler und internationaler Beziehungs- und Kommunikationsnetzwerke, die dem Stiftungszweck entsprechen,
- die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen und der Entwicklungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung,
- finanzielle und materielle Förderung von Projekten/Forschungsprojekten an allgemein und berufsbildenden Schulen, die die Lern- und Arbeitsbedingungen bei Unterricht und Bildung verbessern helfen,
- Förderung einer aufgeschlossenen Einstellung gegenüber Erziehung, Bildung, Gesundheit, Jugend- und Altenarbeit, sowie durch Information über Möglichkeiten des interkulturellen Lernens und Lebens, z. B. durch Finanzierung zielgerichteter Publikationen (auch einzelner Personen),
- Durchführung und finanzielle Unterstützung von Workshops, regionalen, nationalen und internationalen Symposien, Veranstaltungen, Kongressen und Seminaren,
- Verbesserung der Erziehungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Pflege- sowie Entwicklungszusammenarbeit insbesondere stiftungsnaher Einrichtungen, z. B. durch Fortbildung der Mitarbeiter/innen, Entwicklung und Anwendung neuer Bildungs- oder Pflegeansätze im In- und Ausland,
- die Vergabe von Preisen und die Durchführung von Wettbewerben.
Wir helfen durch:
- Vergabe von Stipendien und Auslandsstipendien an Schüler/ Kursteilnehmer/Studierende im Aus-, Fort- und Weiterbildungsbereich zur Finanzierung von Schulgeld, Lernmittel, Lebensunterhalt u. ä.,
- Verbesserung des Unterrichts durch Hilfen bei der technischen und baulichen Ausstattung von Schulen, wie Bereitstellung von Lehrmitteln, projektbezogene Finanzierung (Zuschüsse und Darlehen) u. ä.,
- Verbesserung der Betreuung und Pflege durch Hilfen bei der technischen und baulichen Ausstattung von Pflegeeinrichtungen, wie Bereitstellung von Geräten (z.B. Rollstühle), Melde- und Überwachungsanlagen, Herstellung einer behindertengerechten Infrastruktur, projektbezogene Finanzierung (Zuschüsse und Darlehen) u. ä.,
- Schaffung, Unterstützung und Unterhaltung von neuen Bildungs- und Pflegeeinrichtungen in Trägerschaft der Stiftung im In- und Ausland,
- Schaffung und Pflege regionaler, nationaler und internationaler Beziehungs- und Kommunikationsnetzwerke, die dem Stiftungszweck entsprechen,
- die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Verbesserung der Bedingungen und der Entwicklungen von Aus-, Fort- und Weiterbildung,
- finanzielle und materielle Förderung von Projekten/Forschungsprojekten an allgemein und berufsbildenden Schulen, die die Lern- und Arbeitsbedingungen bei Unterricht und Bildung verbessern helfen,
- Förderung einer aufgeschlossenen Einstellung gegenüber Erziehung, Bildung, Gesundheit, Jugend- und Altenarbeit, sowie durch Information über Möglichkeiten des interkulturellen Lernens und Lebens, z. B. durch Finanzierung zielgerichteter Publikationen (auch einzelner Personen),
- Durchführung und finanzielle Unterstützung von Workshops, regionalen, nationalen und internationalen Symposien, Veranstaltungen, Kongressen und Seminaren,
- Verbesserung der Erziehungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Pflege- sowie Entwicklungszusammenarbeit insbesondere stiftungsnaher Einrichtungen, z. B. durch Fortbildung der Mitarbeiter/innen, Entwicklung und Anwendung neuer Bildungs- oder Pflegeansätze im In- und Ausland,
- die Vergabe von Preisen und die Durchführung von Wettbewerben.
Wie und wen wir fördern
Was kann gefördert werden?
Es können Projekte und Einrichtungen gefördert werden, die in den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und/oder generationsübergreifender Gemeinwesenarbeit (darunter Jugend-, Altenhilfe und Wohlfahrtspflege) angesiedelt sind.
Förderfähig sind u.a. Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Investitionskosten. Darüber hinaus sind Planungs-, Entwicklungs- und Forschungskosten förderfähig, wenn sie neue methodische Ansätze verfolgen und langfristige Vorhaben initiieren, die nach Beendigung der Förderung aus anderen und/oder eigenen Mitteln des Trägers weiterfinanziert werden können. Außerdem liegt ein Fokus auf der Ausrichtung öffentlichkeitswirksamer Symposien, Bildungsveranstaltungen und Preisverleihungen.
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind Projekte und Einrichtungen in der Trägerschaft von steuerbegünstigten Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts, sowie Einzelpersonen.
Die Projekte können ihr Wirkungsfeld in Berlin haben oder national wie international angesiedelt sein. Sie müssen den in der Verfassung der Stiftung genannten Förderzwecken entsprechen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Fehlbedarfs-, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form von Zuschüssen zu Projekt- und/oder institutionellen Kosten.
Der/Die Antragsteller/in ist verpflichtet, einen sparsamen und sachgerechten Finanzplan aufzustellen. Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen und die Kostenansätze von unabhängiger Seite prüfen zu lassen.
Bewilligung
Die Bewilligung erfolgt zunächst mittels eines Schreibens an den/die Antragsteller/in und kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Sie wird erst durch die zu schließende Fördervereinbarung zwischen Stiftung und Förderungsempfänger/in wirksam.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Alle Leistungszusagen der Stiftung erfolgen freiwillig und mit dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall wichtiger Veränderungen auf Seiten des/r Förderungsempfänger(s)/in.
Leistungsansprüche entstehen nur durch schriftliche Zusage der Stiftung, nicht jedoch durch Berufung auf Gleichbehandlung oder aufgrund bereits früher gewährter Leistungen.
Ablehnende Entscheidungen werden seitens der Stiftung nicht begründet.
Die Verwendung der bewilligten Förderung ist zweckgebunden und im Bewilligungsschreiben sowie der danach abzuschließenden Fördervereinbarung festgelegt.
Spätere inhaltliche Modifizierungen sowie Änderungen des Verwendungszwecks sind möglich, bedürfen aber grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Stiftung.
Projektbegleitung
Die Stiftung legt besonderen Wert auf das Erreichen des inhaltlichen Ziels der Projekte und eine nachhaltige Wirkung auf das Gemeinwesen. Der/Die Förderungsempfänger/in hat ggf. im Verlauf des Projekts zu individuell in der Fördervereinbarung festgelegten Zeitpunkten Rechenschaft über den Projektfortgang bzw. den Grad der Zielerreichung abzugeben und dabei auch mögliche Abweichungen und Gründe dafür zu benennen.
Die Stiftung behält sich das Recht vor, jederzeit eine inhaltliche Überprüfung des Vorhabens durchzuführen und die Verwendung der Mittel beim/bei der Förderungsempfänger/in vor Ort zu überprüfen.
Auszahlung, Berichte
Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Förderung und der Höhe des Betrages entweder einmalig – in der Regel bei Projektbeginn – oder in mehreren Raten.
Bei mehrjährigen Projekten ist – sofern nichts anderes vereinbart – als Voraussetzung für die Auszahlung weiterer bewilligter Raten jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres bis spätestens zum 28.02. des nachfolgenden Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erbringen. Der Zwischenbericht beinhaltet eine Darstellung über den Stand bzw. Grad der Zielerreichung und den geplanten Fortgang des Projekts.
Der/die Förderungsempfänger/in hat nach Antragstellung und insbesondere nach Abschluss der Fördervereinbarung die Stiftung unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen, insbesondere, wenn sie dessen Ziele und Durchführung gefährden.
Wesentliche Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan, d.h. Abweichungen von mehr als 20% in Einzelpositionen, die im Projektverlauf notwendig werden, sind zustimmungspflichtig. Sie sind rechtzeitig anzuzeigen und zu begründen.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von acht Wochen nach Abschluss des Projekts bzw. Ablauf des Förderungszeitraumes zu erbringen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Er umfasst
- eine Einzelauflistung aller projektbezogenen Ausgaben entsprechend der Gliederung des Kosten- und Finanzierungsplans sowie aller projektbezogenen Einnahmen (Förderungen/Zuschüsse Dritter/ sonstige).
- Alle abgerechneten Einnahmen und Ausgaben müssen durch prüffähige Unterlagen belegt sein. Die Originalbelege sind für eine eventuelle Prüfung durch die Stiftung zehn Jahre lang aufzubewahren.
- Nachstehende Belege sind der einzureichenden Aufstellung in Kopie beizufügen:
- drei Kostenvoranschläge bei Ausgaben für Investitionen, Baumaßnahmen, Honorare im Einzelwert ab 800,- € brutto (bei Beschaffungen aller Art ist ggf. eine Nutzungsbindung über die Projektlaufzeit hinaus festzuschreiben, die gesondert erfolgen kann);
- Honorarverträge bei einem Bruttobetrag ab 200,- € je Honorarnehmer/in je Kalenderjahr;
- Zahlungsnachweise für Einzelbeträge ab 400,- € (ausgenommen hiervon sind die Personalkosten beim Projekt/Träger angestellter Kolleg/innen), – bei Förderung von Personalkosten Nachweis der Gehaltsabrechnungen bzw. das Lohnjournal; ggf. kann die Vorlage des Arbeitsvertrages verlangt werden; Belege für Sachkostenpositionen bei einem Bruttobetrag ab 10,- €, Ausgaben für Lebensmittel sind vollständig nachzuweisen.
- einen Sachbericht über die inhaltlichen Aspekte der Projektdurchführung und den Grad der Umsetzung der geplanten Zielstellung einschließlich Darstellung der nachhaltigen Wirkung (evtl. spezifischer?) und der Weiterführung der Maßnahme nach Ablauf der Förderung. Der Sachbericht soll darüber hinaus auf die Kooperation mit anderen Akteuren des Gemeinwesens eingehen. Des Weiteren sind sonstige für die Bewertung des Vorhabens wichtige Umstände sowie eventuelle Gründe für das Nichterreichen des Ziels anzugeben.
- Dokumentation der Aktivitäten (inklusive Fotos);
- Belegexemplare von Druckerzeugnissen und für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Materialien.
Öffentlichkeitsarbeit, Nennung der Förderung
Der/Die Förderungsempfänger/in ist verpflichtet, auf die Förderung durch die Stiftung in geeigneter und angemessener Form mündlich und schriftlich hinzuweisen und dies gegenüber der Stiftung zu dokumentieren.
Die Stiftung ist zur publizistischen Verwertung des jeweiligen geförderten Projekts berechtigt und kann die zur Verfügung gestellten Berichte, Ergebnisse und Materialien (einschließlich Fotos) an die von ihr für notwendig erachteten Stellen weiterleiten, ohne dass es dafür nochmals einer gesonderten Genehmigung bedarf.
Widerruf der Bewilligung
Die Stiftung kann eine Bewilligung widerrufen, wenn diese innerhalb eines Jahres (nach Vereinbarung evtl. früher/später) nach Zugang des Bewilligungsschreibens nicht mindestens teilweise in Anspruch genommen worden ist.
Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn die Förderrichtlinien oder zusätzlich erteilte Auflagen nicht beachtet werden, wenn Mittel nicht entsprechend der Fördervereinbarung verwendet werden oder wenn die Verwendung der Mittel nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Des Weiteren kann die Förderzusage widerrufen werden, wenn der/die Förderungsempfänger/in die Stiftung bei Antragstellung oder im Projektverlauf nicht oder unzureichend über wesentliche Gesichtspunkte informiert hat, bei deren Kenntnis keine oder eine andere Förderungszusage erteilt worden wäre.
Die Stiftung behält sich die Einstellung der Förderung aus durch den/die Förderungsempfänger/in zu vertretendem wichtigen Grund vor (z.B. Zahlungsunfähigkeit des/der Förderungsempfänger(s)/in) sowie für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens weggefallen oder die Ziele nicht mehr erreichbar sind.
Schutzbestimmungen
Der/Die Förderungsempfänger/in führt das Projekt in eigener Verantwortung durch und hat für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Vorschriften Sorge zu tragen sowie ggf. notwendige Genehmigungen einzuholen.
Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die aus der Durchführung des geförderten Projekts entstehen.
Der/Die Förderungsempfänger/in hat die Stiftung für den Fall, dass ihr aus der Förderung eines Projekts ein Schaden entsteht, schadlos zu halten.
Die Stiftung wird nicht Arbeitgeberin der aus ihren Fördermitteln finanzierten Beschäftigten. Dies gilt nicht, soweit die Stiftung selbst Projektträger ist.
Der/Die Förderungsempfänger/in versichert, dass das der Stiftung überlassene Dokumentations- und Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt, und stellt die Stiftung insoweit vorsorglich von Ansprüchen Dritter frei.