Was uns bewegt
Im Focus unserer Arbeit steht die Würde des Menschen! Unser Stiftungsanliegen ist Bildung, Pflege und Betreuung!
Der Sinn des Lebens liegt im Leben selbst! Im Miteinander-Sein sich selbst und andere erleben, Erfahrungen sammeln, Neues lernen, Erkenntnisse gewinnen, sich entwickeln im Laufe eines Lebens über alle Altersphasen hinweg bis ins hohe Alter, so formt jeder Mensch seine eigene Persönlichkeit immer wieder neu. In diesem Sinne ist Bildung immer auch Persönlichkeitsbildung! Diese hängt entscheidend von den Lebensbedingungen z.B. den sozialen und ökonomischen Ressourcen ab.
Hier helfen wir mit Sinn, Herz und Verstand.
Die Friedrich-Pongratz-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ihre Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes. Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.
Was uns bewegt
Im Focus unserer Arbeit steht die Würde des Menschen! Unser Stiftungsanliegen ist Bildung, Pflege und Betreuung!
Der Sinn des Lebens liegt im Leben selbst! Im Miteinander-Sein sich selbst und andere erleben, Erfahrungen sammeln, Neues lernen, Erkenntnisse gewinnen, sich entwickeln im Laufe eines Lebens über alle Altersphasen hinweg bis ins hohe Alter, so formt jeder Mensch seine eigene Persönlichkeit immer wieder neu. In diesem Sinne ist Bildung immer auch Persönlichkeitsbildung! Diese hängt entscheidend von den Lebensbedingungen z.B. den sozialen und ökonomischen Ressourcen ab.
Hier helfen wir mit Sinn, Herz und Verstand.
Die Friedrich-Pongratz-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Anerkennung als rechtsfähige Stiftung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ihre Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht Berlins gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes. Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.
Der Stifter,
Friedrich A. Pongratz
Friedrich A. Pongratz wurde am 28. Januar 1947 in Ansbach geboren. Nach dem Abitur 1969 studierte er Psychologie und Soziologie an der Christian-Albrechts–Universität in Kiel und an der Freien Universität Berlin. Seit über 35 Jahren konzipiert und realisiert er als Diplom-Psychologe und Diplom-Soziologe innovative Bildungsmaßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung. Insbesondere auch für Akademiker/innen, in Deutschland lebende Ausländer/innen und Migrant/inn/en. Ein wesentlicher Fokus seiner Arbeit liegt auf Versorgungsmodellen für ältere und behinderte Menschen.
Mit der Gründung des IFAG – Institut für angewandte Gerontologie begann Anfang der 80er Jahre das Engagement und Wirken von Friedrich A. Pongratz im Bildungs- und Gesundheitswesen. Die im Laufe der Jahre erworbenen umfassenden Erfahrungswerte, sein Gespür für notwendige Neuerungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich und sein Mut, alternative und moderne Bildungs- und Betreuungsangebote zu entwickeln und diese in der Praxis zu realisieren, all dies führte dazu, dass diese Bildungs- und Betreuungsmodelle weit über dem Berliner Standard liegen und nationale und internationale Aufmerksamkeit und Anerkennung finden. Dazu gehört auch das Modell „Validation“, eine Kommunikations- und Ausbildungsmethode für Angehörige und medizinische Fachkräfte zum förderlichen Umgang mit Dementen, die seit den frühen 90er Jahren vom Stifter mit entwickelt und praktiziert wird. Validation bildet heute u.a. in Berlin einen Standard in der Ausbildung von medizinischem und pflegerischem Personal.
Anfang der neunziger Jahre, nach dem Mauerfall und dem Zerfall der Sowjetunion, hat Friedrich A. Pongratz im Auftrag der EU die ersten SozialarbeiterInnen aus den GUS-Staaten ausgebildet. In Weißrussland wurde er zum Berater der Regierung zum Aufbau des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens.
In Berlin gründete Friedrich A. Pongratz Tageskliniken für ältere und behinderte Menschen sowie die ersten Wohngemeinschaften für Demente.
Der Stifter erweiterte sein Wirken im Jahr 2000 und begegnete den seit langen Jahren bestehenden Lücken im Schul- und Bildungswesen mit der Gründung der Akademie für Internationale Bildung mit den Albert-Einstein-Fachoberschulen für Medien, Soziales und Wirtschaft, die seit der Gründung im Berliner Ranking immer unter den drei besten Plätzen rangierten. Ein weiteres innovatives Ausbildungsprojekt von Herrn Pongratz folgte im Jahr 2002 mit der Gründung der Flugschule „Leonardo da Vinci“.
Für seine Verdienste wurde Friedrich A. Pongratz am 10. März 2008 vom Bundespräsidenten Horst Köhler mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
Um die Nachhaltigkeit des langjährigen Engagements und Wirkens dieser Einrichtungen zu gewährleisten, wurde am 16. Juli 2010 die Friedrich-Pongratz-Stiftung gegründet, die sich vor allem den Themen Bildung, Pflege und Betreuung widmet.
Der Stifter,
Friedrich A. Pongratz
Friedrich A. Pongratz wurde am 28. Januar 1947 in Ansbach geboren. Nach dem Abitur 1969 studierte er Psychologie und Soziologie an der Christian-Albrechts–Universität in Kiel und an der Freien Universität Berlin. Seit über 35 Jahren konzipiert und realisiert er als Diplom-Psychologe und Diplom-Soziologe innovative Bildungsmaßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung. Insbesondere auch für Akademiker/innen, in Deutschland lebende Ausländer/innen und Migrant/inn/en. Ein wesentlicher Fokus seiner Arbeit liegt auf Versorgungsmodellen für ältere und behinderte Menschen.
Mit der Gründung des IFAG – Institut für angewandte Gerontologie begann Anfang der 80er Jahre das Engagement und Wirken von Friedrich A. Pongratz im Bildungs- und Gesundheitswesen. Die im Laufe der Jahre erworbenen umfassenden Erfahrungswerte, sein Gespür für notwendige Neuerungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich und sein Mut, alternative und moderne Bildungs- und Betreuungsangebote zu entwickeln und diese in der Praxis zu realisieren, all dies führte dazu, dass diese Bildungs- und Betreuungsmodelle weit über dem Berliner Standard liegen und nationale und internationale Aufmerksamkeit und Anerkennung finden. Dazu gehört auch das Modell „Validation“, eine Kommunikations- und Ausbildungsmethode für Angehörige und medizinische Fachkräfte zum förderlichen Umgang mit Dementen, die seit den frühen 90er Jahren vom Stifter mit entwickelt und praktiziert wird. Validation bildet heute u.a. in Berlin einen Standard in der Ausbildung von medizinischem und pflegerischem Personal.
Anfang der neunziger Jahre, nach dem Mauerfall und dem Zerfall der Sowjetunion, hat Friedrich A. Pongratz im Auftrag der EU die ersten SozialarbeiterInnen aus den GUS-Staaten ausgebildet. In Weißrussland wurde er zum Berater der Regierung zum Aufbau des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens.
In Berlin gründete Friedrich A. Pongratz Tageskliniken für ältere und behinderte Menschen sowie die ersten Wohngemeinschaften für Demente.
Der Stifter erweiterte sein Wirken im Jahr 2000 und begegnete den seit langen Jahren bestehenden Lücken im Schul- und Bildungswesen mit der Gründung der Akademie für Internationale Bildung mit den Albert-Einstein-Fachoberschulen für Medien, Soziales und Wirtschaft, die seit der Gründung im Berliner Ranking immer unter den drei besten Plätzen rangierten. Ein weiteres innovatives Ausbildungsprojekt von Herrn Pongratz folgte im Jahr 2002 mit der Gründung der Flugschule „Leonardo da Vinci“.
Für seine Verdienste wurde Friedrich A. Pongratz am 10. März 2008 vom Bundespräsidenten Horst Köhler mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
Um die Nachhaltigkeit des langjährigen Engagements und Wirkens dieser Einrichtungen zu gewährleisten, wurde am 16. Juli 2010 die Friedrich-Pongratz-Stiftung gegründet, die sich vor allem den Themen Bildung, Pflege und Betreuung widmet.
Wer macht was?
Kuratorium
Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Es berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit.
Das Kuratorium gibt Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel.
Seine Aufgaben sind unter anderem die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan, die Feststellung der Bilanz und Abnahme der Jahresrechnung, die Zustimmung zur Geschäftsordnung des Vorstands und zum Jahresbericht der Stiftung nach § 8 Abs. 2.
Das Kuratorium beschließt ferner über Satzungsänderungen. Es kann sich die Zustimmung in weiteren Angelegenheiten vorbehalten.
Vorstand
Der Vorstand leitet die Stiftung unter Aufsicht des Kuratoriums.
Der Vorstand erstellt den Jahresbericht über die Arbeit der Stiftung und die Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Jahresbericht ist dem Kuratorium vorzulegen. Der Vorstand ist verpflichtet, das Kuratorium von allen besonderen Vorgängen zu unterrichten und Auskunft zu geben.
Er vertritt die Geschäftsanteile der Stiftung auf Gesellschaftsversammlungen der Beteiligungsgesellschaften. Er hat hierbei in erster Linie die Interessen der Stiftung wahrzunehmen, zu denen auch die erfolgreiche Fortentwicklung der Beteiligungsgesellschaften gehört.
Der Vorstand stellt den Wirtschaftsplan auf.
Kuratorium
Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Es berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit.
Das Kuratorium gibt Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel.
Seine Aufgaben sind unter anderem die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan, die Feststellung der Bilanz und Abnahme der Jahresrechnung, die Zustimmung zur Geschäftsordnung des Vorstands und zum Jahresbericht der Stiftung nach § 8 Abs. 2.
Das Kuratorium beschließt ferner über Satzungsänderungen. Es kann sich die Zustimmung in weiteren Angelegenheiten vorbehalten.
Vorstand
Der Vorstand leitet die Stiftung unter Aufsicht des Kuratoriums.
Der Vorstand erstellt den Jahresbericht über die Arbeit der Stiftung und die Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Jahresbericht ist dem Kuratorium vorzulegen. Der Vorstand ist verpflichtet, das Kuratorium von allen besonderen Vorgängen zu unterrichten und Auskunft zu geben.
Er vertritt die Geschäftsanteile der Stiftung auf Gesellschaftsversammlungen der Beteiligungsgesellschaften. Er hat hierbei in erster Linie die Interessen der Stiftung wahrzunehmen, zu denen auch die erfolgreiche Fortentwicklung der Beteiligungsgesellschaften gehört.
Der Vorstand stellt den Wirtschaftsplan auf.